Gespeichert unter: Maßnahmen
Ein Euro-Jobs rechtswidrig? – Mit Beschluss vom 24.04 2007 Aktenzeichen S 11 AS 1219/07 ER hält das Ulmer Sozialgericht sogenannte Ein-Euro-Jobs für rechtswidrig, wenn die wöchentliche Arbeitszeit ueber 15 Wochenstunden, im Höchstfall 20 Wochenstunden beträgt.
Wissenschaftler
Aufstockung: Der Wirtschaftsweise Peter Bofinger und Ulrich Walwei, Vizechef des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, wollen Löhne von Geringverdienern per Zuschuss von Finanzamt aufstocken. Die „negative Einkommenssteuer“ verteuert Löhne nicht und soll vor Jobverlust und Schwarzarbeit schützen.
Kombilohn mit Mindestlohn: Dazu schlagen die Forscher eine untere Lohnschranke vor, damit Arbeitgeber ihren Lohnanteil nicht auf Staatskosten stetig drücken. Bofinger plädiert für einen Mindestlohn von derzeit 4,50 Euro.
CDU/CSU
Gegen eine allgemeine Grenze: Die Union will sittenwidrige Löhne verhindern. Doch hier gibt es keine klare Grenze. Gerichtsurteile setzen sie bei etwa zwei Drittel des tariflichen, branchen- oder ortsüblichen Lohns.
Begrenzter Mindestlohn: Mitmachen würde die Union womöglich, in bestimmten Branchen den untersten Tariflohn für allgemein verbindlich zu erklären. Das gilt bereits am Bau sowie für Putzleute und war zunächst zum Schutz vor ausländischer Konkurrenz gedacht.
SPD
Mindestlohn: Gewerkschaften und Teiler der SPD wollen einen Mindestlohn „über alle Branchen hinweg“, betont Parteichef Kurt Beck. Arbeitsminister Franz Müntefering propagiert eine branchenbezogene Untergrenze, die sich am Tarifvertrag orientiert.
Rürup-Kompromiss: Bert Rürup, SPD-Mitglied und Chef der Wirtschaftsweisen, deutete einen möglichen Kompromiss an, indem er eine unabhängige Kommission zur Festsetzung eines allgemeinen Mindestlohns vorschlug. Die Kommission werde sich wohl am Arbeitslosengeld II orientieren, dann läge der unterste Stundenlohn bei etwa 4,50 Euro.
Quelle: Focus 16/2007